Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 2024

Welche Berufsgruppen benötigen eine Schulung?

Das IfSG definiert in zwei Paragrafen die involvierten Berufsgruppen und Branchen. Diese müssen regelmäßig eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz erhalten:

§ 33: Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, in denen vorwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche (Krippen, Kitas, Schulen) betreut werden.

§ 42: Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen und die mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr und Gläser hantieren.

i Das gilt auch für Kurzzeitbeschäftigte, wie z. B. Aushilfen, Schüler, Praktikanten, helfende Familienmitglieder etc.