Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 2024

Wer kümmert sich um die Nachbelehrung?

Sie müssen sich zwar nicht selbst um eine Schulung oder ein Seminar kümmern (das macht der Betrieb/der Vorgesetzte), aber Sie haben die Pflicht, sich schulen zu lassen, bzw. an dieser Nachbelehrung teilzunehmen.

Das IfSG setzt auf Prävention und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als wichtige Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten.