Muss ich eine Nachbelehrung machen?
Beide Personengruppen – mit Gesundheitszeugnis und mit Erstbelehrung – müssen regelmäßig nachgeschult werden. Nach der im Gesetz beschriebenen Erstbelehrung schreibt der Gesetzgeber alle 2 Jahre eine Wiederholungsschulung mit folgenden Themen vor:
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
- Krankheiten
- Übertragungs- und Ansteckungswege
- Meldepflichten des Arbeitnehmers