Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 2024

Muss ich eine Nachbelehrung machen?

Beide Personengruppen – mit Gesundheitszeugnis und mit Erstbelehrung – müssen regelmäßig nachgeschult werden. Nach der im Gesetz beschriebenen Erstbelehrung schreibt der Gesetzgeber alle 2 Jahre eine Wiederholungsschulung mit folgenden Themen vor:

  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
  • Krankheiten
  • Übertragungs- und Ansteckungswege
  • Meldepflichten des Arbeitnehmers