Der Trainingskurs “Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz” richtet sich an alle Mitarbeiter in Fleischerei-Fachgeschäften.
Einführung:
Ausnahmslos alle Mitarbeiter in Fleischerei-Fachgeschäften müssen eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren. Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Themenfelder sind:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Lebensmittelüberwachungsbehörden
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Ausnahmslos alle Mitarbeiter in Fleischerei Fachgeschäften müssen eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren. Hier finden Sie Informationen zu Zielgruppen und Inhalten. Themenfelder sind:
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Krankheiten
Ausnahmslos alle Mitarbeiter in Fleischerei Fachgeschäften müssen eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren. Hier finden Sie alle Details zu Krankheitserreger und zur Verhaltensweise im Krankheitsfall. Themenfelder sind:
- Mikroorganismen
- Übertragungswege
- Krankheit im Sinne des IfSG
- Im Krankheitsfall
Hygiene und Prävention
Ausnahmslos alle Mitarbeiter in Fleischerei Fachgeschäften müssen eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren. Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Grundsätze der Hygiene. Themenfelder sind:
- Verantwortung heißt auch Vorbeugen
- Grundsätze zur Hygiene
- Händewaschen
Die Rolle des Vorgesetzten
Ausnahmslos alle Mitarbeiter in Fleischerei Fachgeschäften müssen eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren. Hier erfahren Sie, was sie als Vorgesetzte leisten müssen. Themenfelder sind:
- Dokumentation und Aufbewahrung
- Schulungen